seit 1.1.2012
Mitteilungen an: dorfinfo@oberkirchen-hsk.de
Abfuhrkalender der Stadt Schmallenberg
Unter pfarrbrief-oberkirchen.de kommt man ab sofort direkt auf die Seite der Dorfinformationen!
Wasserverband Oberkirchen
Achtung: Es kursieren aktuell Mail's, die den Eindruck erwecken sollen, dass es sich um eine Information des "Wasserverbandes" handeln soll. Der Absender lautet "Wasserverband@yahoo.com".
Vormerken !
Dorfjubiläum Grafschaft 2022
950 Jahrfeier von Kloster und Dorf Grafschaft im Jahr 2022
Samstag, 29. Januar 2022 - Eröffnungsveranstaltung (Festakt),
Samstag/Sonntag, 26./27. März 2022 und
Samstag/Sonntag, 02./03. April 2022 – Theaterstück im Ackerhaus des Klosters. Hierfür wird ein neues Stück geschrieben, mit Teilen der Theaterstücke „Sein und Haben“, „Ende und Anfang“ sowie Episoden der Ortsgeschichte.
Sonntag, 08. Mai 2022 – Pontifikalamt auf dem Wilzenberg zum 50 Jahrestag der Kreuzeinweihung (07. Mai 1972). Zum Pontifikalamt wurde der Erzbischof von Paderborn, Hans-Josef Becker eingeladen. Der Erzbischof hat inzwischen seine Zusage gegeben.
Sonntag, 12. Juni 2022 – Dreifaltigkeitsprozession um das Kloster. Auf der Mitgliederversammlung am Samstag 09. März 2019 kam u. a. die Anregung, doch einen Termin/Veranstaltung für alle auf der Gründungsurkunde erwähnten Orte anzubieten. Es wird eine gemeinsame Prozession um das Kloster mit den, in der Gründungsurkunde, genannten Orten (vorwiegend Orte aus dem Stadtgebiet), mit anschließendem Pontifikalamt vor dem Kloster, stattfinden. Es wurden 18 Orte angeschrieben. 14 Orte haben inzwischen zugesagt an diesem Pontifikalamt/Prozession mit ihren Fahnenabordnungen teilzunehmen. Zum Pontifikalamt wurde der Abt der Abtei Königsmünster in Meschede, Aloysius Althaus, eingeladen. Der Abt hat inzwischen seine Zusage gegeben.
Samstag/Sonntag, 03./04. September 2022 - Tag des Dorfes mit einer Zeitreise/Markt. Name und Umfang des Marktes wird noch vom Festausschuss festgelegt.
Samstag, 31. Dezember 2022 - Silvesterball als Abschluss des Jubiläumsjahres,
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt von ortsbildprägender oder kulturhistorisch erhaltenswerter Bausubstanz in den sonstigen Orten im Stadtgebiet.
Gegenstand der Förderung