Abfuhrkalender der Stadt Schmallenberg
Abholbezirke Grüne/Graue Tonne Braune Tonne Gelbe Tonne/Gelber Sack
Almert
2
B1 G
Oberkirchen
2
B1 G
Winkhausen
4
B1 H
Veranstaltungskalender Oberkirchen
Unter pfarrbrief-oberkirchen.de kommt man ab sofort direkt auf die
Seite der Dorfinformationen!
Kunsthaus alte Mühle und Jugendkunstschule haben mit einigen Kindern einen Podcast über das Hexenritual erstellt. Auf der Seite
"Ortsgeschichte" mehr davon.
Wasserverband Oberkirchen
Achtung: Es kursieren aktuell Mail's, die den Eindruck erwecken sollen, dass es sich um eine
Information des "Wasserverbandes" handeln soll. Der Absender lautet "Wasserverband@yahoo.com".
Der Wasserverband Oberkirchen versendet unter dieser Adresse keine Mails.
Falls Sie eine derartige Mail erhalten haben, bitte auf keinen Fall den Anhang öffnen.
Ihr Wasserverband Oberkirchen
Buch-Neuerscheinung
Weitere Informationen
auch erhältlich beim Ortsheimatpfleger
Dorferneuerung
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt von ortsbildprägender oder kulturhistorisch erhaltenswerter Bausubstanz in den sonstigen Orten im Stadtgebiet.
Gegenstand der Förderung
Es können Maßnahmen an Gebäuden, Nebengebäuden
oder
Gebäudeteilen, die zum Erhalt von ortsbildprägender oder
kulturhistorisch erhaltenswerter Bausubstanz beitragen, gefördert werden;
insbesondere
3.01 Neueindeckung von Fassaden und Dachflächen
mit
heimischem Naturschiefer;
3.02 Neueindeckung von Fassaden und Dachflächen
mit
sonstigem Naturschiefer (z. B. mit
spanischem Naturschiefer);
3.03 Freilegung, Sanierung, Erneuerung und Anbringung
von echtem heimischen Fachwerk (schwarzes Holzfachwerk mit weißer Ausfachung);
3.04 Verblendfachwerk
(schwarzes Holzfachwerk mit weißer Ausfachung), wenn eine
klare
Verbesserung des Ortsbildes erzielt wird; hierüber wird im
Einzelfall entschieden;
3.05 Einbau von Fenster- und Türelementen (z. B. Sprossen)
aus
heimischen Hölzern, bei Anpassung in Farbe und Gliederung
entsprechend dem historischen Erscheinungsbild;
2
3.06 Einbau von Fenster- und Türelementen (z. B. Sprossen)
aus
Kunststoff oder anderen Werkstoffen, bei Anpassung in
Farbe und Gliederung entsprechend dem historischen Erscheinungsbild;
3.07 Erneuerung und Freilegung von
Balkeninschriften;
3.08 Entfernung von störenden Dachaufbauten;
3.09 Änderung der Farbgliederung schlecht proportionierter oder
verunstalteter Fassaden;
3.10 Ersatz von Glasbausteinen durch Putz, Naturschiefer
oder gegliederte Fenster- und Türelemente;
3.11 Rückbau von überproportionierten Einzelgebäuden auf den
Maßstab der umgebenden Bebauung;
3.12 Abbruch von störenden Nebengebäuden
(Schuppen)
und nicht historischen Mauern;
3.13 Anpflanzung von heimischen und standortgerechten Bäumen
und Gehölzen entlang von öffentlichen Straßen und Wegen, die optisch zum Straßenbild gehören und zur Gestaltung des Ortsbildes beitragen (straßenbegleitend);